KMUs: Staatliche Förderung von Homeoffices

Die Corona-Pandemie brachte es an den Tag: Nur Unternehmen mit einem hohen Digitalisierungsgrad können trotz ungünstiger Bedingungen arbeiten. Daher haben Bund und Länder Förderprogramme aufgelegt, die insbesondere die wirtschaftlich stark gefährdeten KMUs bei der Digitalisierung unterstützen. Dazu gehört unter anderem der Ausbau der Homeoffice-Arbeitsplätze.

Immer mehr Homeoffices durch Corona-Regelungen

Seit dem Auftauchen des Coronavirus arbeiten immer mehr Menschen zu Hause. Sogar Betriebe, die sonst nur wenigen Mitarbeitern tageweise das Arbeiten im Homeoffice erlaubten, halten an dieser Lösung fest. Damit die ins Homeoffice geschickten Angestellten ihre Arbeit wie üblich erledigen können, müssen sie dort die entsprechenden technischen Voraussetzungen haben. Sie benötigen Notebooks, Smartphones und Lizenzen für VPN-Zugänge oder einen cloudbasierten Dienst. Außerdem müssen sie ungestört kommunizieren und Datensicherheit und Datenschutz einhalten können. Einer Umfrage des Branchenverbandes Bitkom aus dem März 2020 zufolge sind wegen der Corona-Pandemie 49 % der Berufstätigen Vollzeit oder tageweise im häuslichen Büro aktiv. In der Vor-Corona-Zeit erlaubten lediglich 39 % der Unternehmen das Arbeiten im Homeoffice. Wie beliebt schon damals das Arbeiten zu Hause war, zeigt die Tatsache, dass sich 45 % der Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf den häuslichen Arbeitsplatz wünschen.

Digitalisierung: Auf dem Weg zu Arbeit 4.0

Die mancherorts rasch voranschreitende Digitalisierung bezieht natürlich auch die Arbeitsplätze mit ein. Allerdings sind viele Firmen von einer ganzheitlich orientierten Digitalisierung noch weit entfernt. Um das Projekt Arbeitsplatz 4.0 umzusetzen, haben sie neben Software-Automationslösungen verschiedene weitere Neuerungen eingeführt. Sie sind in der aktuellen Coronakrise vorteilhaft: Videokonferenzen ersetzen Meetings im Büro. Anstatt Reihen von Ordnern mit Papierseiten zu füllen legt der Mitarbeiter einfach Cloud-Dateien an. 

Mittlerweile sind immer mehr Betriebe bereit, in digitale Arbeitsplätze zu investieren. Dafür benötigen sie allerdings die Unterstützung eines spezialisierten IT-Dienstleisters. Er hilft den Firmen dabei, die Anforderungen an den Arbeitsplatz 4.0 zu erfüllen. Das durch die Corona-Pandemie erzwungene Arbeiten zu Hause zeigt, dass nur mobile Arbeitsgeräte wie Laptop, Notebook und Tablet die Voraussetzungen des Arbeitsplatzes 4.0 optimal erfüllen. Das haben inzwischen auch viele Unternehmen erkannt. Ebenfalls sehr wichtig: die Bereiche IT-Sicherheit und Datenschutz. Wegen der hohen Anforderungen, die die DSGVO stellt, tun sich viele Betriebe schwer, flexible und zugleich datenschutzkonforme Heimarbeitsplätze einzurichten. Das gilt insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. 

Staat fördert Einrichtung von Homeoffices: Programm go-digital

Anlässlich der Corona-Pandemie beschloss die Bundesregierung, kleine und mittlere Gewerbe- und Handwerksbetriebe bei der kurzfristigen Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Dafür erweiterte man das seinerzeit vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aufgelegte go-digital Programm. Der gezahlte Zuschuss soll es den nicht so gut aufgestellten KMUs ermöglichen, zu Hause weiterarbeiten zu können. Sie erhalten auf Antrag 50 % der Beratungskosten erstattet, wenn sie für die Einrichtung von Homeoffices die Hilfe einer autorisierten Beratungsfirma in Anspruch nehmen. Die vom Bundeswirtschaftsministerium zugelassenen Berater unterstützen die KMUs beim Aufbau und der Erweiterung ihrer IT-Systeme. Sie bieten fachliche Informationen und begleiten den gesamten Digitalisierungsprozess. Außerdem übernehmen sie die damit verbundenen Formalitäten wie das Beantragen der Fördermittel, die Abrechnung und das Prüfen der Verwendungsnachweise.

Qualifikation der zugelassenen Beratungsfirmen

Die in der interaktiven Beraterlandkarte veröffentlichten autorisierten Beratungsunternehmen erfüllen die folgenden Voraussetzungen. Sie

  • verfügen über fachliche Expertise
  • arbeiten mit Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen
  • garantieren eine wettbewerbsunabhängige Beratungsleistung
  • sind wirtschaftlich stabil
  • haben einen Bezug zu Kleinbetrieben
  • erfüllen die Qualitätsstandards

Wer die Fördermittel beantragen kann

Das erweiterte go-digital Programm richtet sich an Gewerbe- und Handwerksbetriebe, die rechtlich selbstständig sind und über technologisches Potenzial verfügen. Sie haben ihre Betriebsstätte oder/und eine Niederlassung in Deutschland und erzielen allein beziehungsweise mit dieser zusammen einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von weniger als 20 Millionen Euro. Die Anzahl ihrer Mitarbeiter liegt bei höchstens 100 Personen.

Ebenfalls Voraussetzung ist, dass das beantragende Unternehmen nach der De-minimis-Verordnung förderfähig ist. Darüber hinaus können sich Start-ups um die Förderung bewerben, wenn sie bereits ausreichend große Umsätze erzielen. Stellt der autorisierte Berater 1.100 Euro als Tagessatz in Rechnung, dürfen sie seine Leistungen innerhalb von sechs Monaten höchstens 30 Tage lang beanspruchen. Gefördert werden davon maximal 50 %. Die go-digital Förderung kann für ein Hauptmodul oder für ein Hauptmodul und mehrere Nebenmodule in Anspruch genommen werden. Für die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, was im Antrag ausdrücklich vermerkt werden sollte, kann der Betrieb also insgesamt bis zu 16.500 Euro Fördermittel pro Jahr erhalten.

Welche Leistungen das Förderprogramm beinhaltet

Neben den drei bisherigen Modulen 

  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Markterschließung

wird dem Antragsteller bei Bewilligung das zusätzliche Modul Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen bezuschusst. Dieses Modul umfasst neben einer auf den Betrieb abgestimmten Beratung beispielsweise die Konfiguration bereits vorhandener Hardware und die Installation firmenspezifischer Software. Die Hard- und Software selbst werden nicht finanziert. Die drei bisher bewilligten Module richten sich ebenfalls speziell an kleine und mittlere Unternehmen, weil diese in puncto Digitalisierung einen besonders großen Nachholbedarf haben. 

Ausgewählte Praxisbeispiele

Im Modul Digitale Geschäftsprozesse kann das Unternehmen 

  • Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten
  • Schnittstellen programmieren
  • neue Softwaretools installieren
  • Cloudcomputing einführen

lassen. Das Modul Digitale Markterschließung umfasst beispielsweise die Einrichtung einer Webseite, eines Onlineshops oder die Umstellung auf ein digitales Geschäftsmodell.

Wie KMUs die Förderung erhalten

KMUs, die Homeoffices einrichten möchten, suchen sich zuerst eine vom BMWi autorisierte Beratungsfirma in ihrer Region und schließen mit ihr einen Beratungsvertrag ab. Das passende Unternehmen finden sie in der go-digital Beraterlandkarte unter www.bmwi-go-digital.de. Anschließend regelt dieses alles Weitere. Der Vertrag selbst wird erst mit dem Erhalt des Bewilligungsbescheids wirksam. Nach dem Ende der Projektlaufzeit von längstens sechs Monaten erstellt die Beratungsfirma eine Rechnung und einen Verwendungsnachweis. Träger des Förderprojekts ist die EURONORM GmbH, die zusätzlich telefonisch Fragen bezüglich der Förderfähigkeit und Antragstellung beantwortet.

BAFA-Förderung

Auch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet ein Förderprogramm für KMUs an. Dieses nennt sich BAFA Corona-Beratung und soll betroffenen Betrieben helfen, die Digitalisierung schneller umzusetzen. Denn Experten gehen davon aus, dass einige Branchen durch die Pandemie besonders stark verändert werden: Sie müssen nicht nur ihr Sortiment überdenken, sondern sogar die Vertriebsstrategie und ihre gesamte Unternehmensplanung anpassen. Für sie ist ein vom BAFA finanzierter Unternehmensberater eine besonders hilfreiche Förderung. 

Wer Anspruch auf die BAFA-Fördermittel hat

Firmen, die Corona-bedingt in Schwierigkeiten sind, erhalten die Beratungshilfe, um sich ein neues Unternehmenskonzept erstellen und umsetzen zu lassen. Oder um sich eine neue Finanzierungsstrategie oder einen effizienteren Marketing-Plan ausarbeiten zu lassen. Alternativ kann die Unternehmensberatung auch zum Aufbau mehrerer Homeoffice-Arbeitsplätze genutzt werden. Voraussetzung für die bis zu 90 % und einem Höchstbetrag von 2.700 Euro geförderte Beratung ist, dass der Antragsteller 

  • mehr als die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals (GmbHs) eingebüßt hat
  • mindestens 50 % der ausgewiesenen Eigenmittel verloren hat
  • vermutlich demnächst einen Großkunden verlieren wird

Trifft das nicht zu, können KMUs trotzdem die Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie noch nicht länger als zwei Jahre am Markt bestehen (Jungunternehmen) oder zu den Bestandsunternehmen gehören. Jungunternehmen können bis zu 50 % Zuschuss (maximal 2.000 Euro, alte Bundesländer) und bis zu 80 % (höchstens 3.200 Euro, neue Bundesländer) erhalten. Für bestehende Unternehmen gelten die Höchstbeträge 1.500 Euro (maximal 50 %, alte Bundesländer) und 2.400 Euro (maximal 80 %, neue Bundesländer). Die Region Lüneburg hat spezielle Fördersätze.

Wie die BAFA-Förderung beantragt wird

Unternehmen, die die BAFA-Förderung in Anspruch nehmen möchten, füllen den unter https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung veröffentlichten Antrag so aus, wie es unter https://corona-unternehmensberatung.de/bafa-corona-beratungsfoerderung/ beschrieben ist. Nach Zugang des Bewilligungsschreibens kann die Corona-Beratung stattfinden. Sie muss spätestens nach einem halben Jahr abgeschlossen sein. Überschreitet das Unternehmen den höchsten Förderbetrag, muss es die zusätzlichen Kosten selbst tragen. 

Fördermittel vom Bundesland: Digitalbonus.Niedersachsen

Der Digitalbonus in Höhe von 2.500 bis 10.000 Euro ist ein spezielles Förderprogramm für KMUs, das von Bundesländern wie Niedersachsen ins Leben gerufen wurde. Es finanziert die Anschaffung und Installation von Hardware, Software und Investitionen in die IT-Sicherheit. Mit seiner Hilfe soll die Digitalisierung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten vorangetrieben werden. Seit Kurzem erhalten in Niedersachsen ansässige Klein- und Mittelbetriebe die Förderung sogar für die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, Videokonferenz- und Telemedizintechnik. Das Förderangebot richtet sich an KMUs der Bereiche Handwerk und Gewerbe sowie an kleine Planungsbüros und eHealth und Life Science Betriebe. Kleinunternehmen können bis zu 50 %, mittlere bis zu 30 % des Förderhöchstbetrages bekommen. Interessierte Firmen stellen ihren Antrag online über das Kundenportal der NBank und zusätzlich innerhalb von vier Wochen in Papierform und unterschrieben an die Bewilligungsstelle. Haben sie ihre Zusage erhalten, können sie sofort mit den Maßnahmen beginnen. Für die Umsetzung dürfen sie sich insgesamt zwölf Monate Zeit lassen.

Homeoffice-Lösungen von SKC

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